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Mai 2019

Betriebswirtschaft und Trends 

Brauchen die Non-Profit Organisationen als Antwort auf die Auslastungsschwankungen künftig eine Marge?

Der Trend zur hohen Nachfrage nach Langzeitplätzen ist «eingebrochen», jener nach ambulanten Dienstleistungen «zieht weiter an». Der Kostendruck bei der Langzeit nimmt darum zu. Der Markt fordert die Pflegeheime, die richtigen Angebote, attraktiv sowie knapp kalkuliert bereitzustellen.

Auslastungsschwankungen schlagen auf die Kosten. Umfassend erneuerte, modernisierte oder neue Pflegebetriebe werden unabhängig ihrer Rechtsform die kalkulatorischen Vollkosten kaum mehr einkassieren können. Die Errungenschaften der letzten Jahre kommen unter Druck, obwohl die Finanzierung von Kapital mittelfristig noch günstig realisierbar ist. Die Leistungsbesteller fördern die ambulante Pflege. Darum sinkt der Bedarf von stationären Leistungen. Bewohnende benötigen später und für weniger Aufenthaltstage einen Platz. Kürzere Aufenthalte pro Person wirken wie ein Ausbau eines Bettenangebotes. Braucht es einen solchen aktuell? Nebst der Analyse regionaler unterschiedlicher Bevölkerungsstrukturen, liefern die Statistiken[1] über Geburten, Todesfälle und Nettozuwanderungen zusätzliche, generelle Begründungen für die derzeitige Baisse. Die Geburtsstatistik ab 1900[2] zeigt ein Minus von 30% bei den Jahrgängen 1930 – 1940, aus welchen die Pflegeheime Bewohnerschaft erwarten. Betrachtet man dazu, mit der Annahme, dass Ein- und Auswanderer im Schnitt 30 Jahre alt sind, noch den Wanderungssaldo, muss man sich auf die Nettozuwanderung 1960 – 1970 konzentrieren. Tendenziell dürften diese beiden Zahlenreihen die aktuelle Nachfragesituation erklären helfen. Es ist daher anzunehmen, dass die Branche diese Einflussfaktoren noch eine Weile spüren wird, bevor die Nachfrage wieder kontinuierlich anzieht.

Die Pflegetriebe sind darum gefordert, ihre Missionen zu überdenken und die kurz-, mittel-, langfristigen Strategien zu aktualisieren. Die Kerngeschäfte dürfen sich gegenseitig nicht ausgleichen, was die Frage, wer trägt das Risiko bei Auslastungsschwankungen, beziehungsweise deren Beantwortung zusätzlich verkompliziert. Die strategischen Organe werden eine bedarfsgerechte Bereitstellung der Angebote und Dienstleistungen mit dem Fokus auf die Balance «Standards, Marktchancen, Finanzierbarkeit, Nachhaltigkeit» lenken müssen.

Vor diesem Hintergrund werden betriebswirtschaftliche und statistische Instrumente weiterhin als Ergänzung zu anderem die volle Aufmerksamkeit fordern.

Betriebswirtschaft nimmt Trends auf, liefert Fakten und gewährt Bonität für die Branche. noldihess@bluewin.ch

[1] BSV Statistik ganze Schweiz

[2]1990 (100%), 1940 (70%), 1970 (109%), 2000 (86%)

 

 

Verbuchung MiGel 2018

Empfehlung für den Umgang mit den teilweise doch realisierten MiGeL Erträgen im Rahmen der Abschlussarbeiten bei der Erstellung der Kosten-, Leistungsrechnung 2018.

Ausgangslage: 1) 2015 – 2017 erzielte MiGeL-Erträge gelten als teilweise beklagte Erträge. An deren Verbuchung, würde ich beim Abschluss 2018 ohne zwingende interne Gründe nichts rückwirkend ändern, bis der Streit beigelegt ist. 2) 2018 ist ein Übergangsjahr, in welchem eigentlich keine MiGeL-Erträge erwartet wurden. Allerdings haben gegen Ende des Jahres nun viele Betriebe rückwirkend doch noch Erträge erzielt. 3. 2019 kassieren die Betriebe die MiGeL-Kosten in der Pflegefinanzierung integriert ein.

Handhabung in der KORE 2018: Logisch wäre zwar, weil die Kosten für MiGeL nun in der Kostenstelle 110 integriert angefallen sind, diese nochmalig (eher überraschend) erzielten MiGeL Erträge als Kostenminderung der Kostenstelle 110 zuzuweisen. Doch das hätte die falsche Wirkung bezüglich eines qualitativ korrekten Kostennachweises.
Der Kostenausweis 2018 würde bei dieser Handhabung die Kosten der Pflege ohne MiGeL aufzeigen, weil diese durch die „nun doch Erträge“ neutralisiert würden.

Schlussfolgerung: Aus diesen Überlegungen sollten die „nun doch MiGeL-Erträge 2018“ dem Träger 220 (gleich wie die Erträge der Pflegefinanzierung) zugewiesen werden.
Nur so werden die korrekten Kosten ausgewiesen und die dadurch bessere Kostendeckung wird ebenfalls korrekt berechnet.

Handhabung in der FIBU: (Kostenarten) Das Konto für den Aufwand kann wie bisher bedient werden und ebenso das Konto für den Ertrag.

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