Quick Chronik
Das Krankenversicherungsgesetz ist seit 1994 in Kraft. Damit sollte die Pflegfinanzierung geregelt werden. Gesamtschweizerisch wird seither am Vollzug gewerkelt. Seit den Revisionen 2011 geniesst das Regelwerk zwar eine adäquate Akzeptanz, jedoch wegen der Belastung für die öffentliche Hand und für die Versicherer in einer gewissen Gespanntheit.
Eine neue kantonale LU-Weisung regelt die Rechnungslegung in Pflegeheimen ab dem Rechnungsjahr 2020 erstmals verbindlich. Diese wurde mit Wirkung ab Rechnungsjahr 2021 leicht nachgebessert.
Die richtigen Dinge richtig tun!
Die letzte Revision im Kanton Luzern brachte nach einem zähen politischen Prozess einige Änderungen. Der Regierungsrat hat das geänderte Betreuungs- und Pflegegesetz und eine Verordnung dazu per 01.02.2017 in Kraft gesetzt. Die DISG hat diese mit gleicher Wirkung mit einer ersten Weisung mit Übergangscharakter zur Rechnungslegung ergänzt und hat die Versorgungsplanung per 01.01.2018 erneuert.
Der MiGeL-Streit endete Ende 2017 mit einem Gerichtsentscheid zu Lasten der Restfinanzierer. Damit wurden die Versicherer aus der Pflicht entlassen. Die rückwirkende Umsetzung bleibt vorerst weiterhin unklar. Die Versicherer wurden ab Oktober 2021 wieder in die Zahlungspflicht zurückgeholt. Jedoch mit der weit komplizierteren Variante der individuellen Einzelverrechnung der Produkte pro Person.
Kurzberichte
Januar 2022 – Die DISG hat die Weisung zur Rechnungslegung mit Wirkung ab Rechnungsjahr 2021 leicht nachgebessert.
Die aktualisierte Weisung ist für die Betriebe verpflichtend umzusetzen. Sie präzisiert die bewährte Methodik und ergänzt formales.
Juni 2020 – Der Kanton Luzern hebt die Obergrenze für die anrechenbaren Taxen bei der Ergänzungsleistungsberechnung von aktuell CHF 141 auf CHF 179 rückwirkend per 01.01.2020 an.
Diese Anhebung erfolgt aufgrund eines Kantonsgerichtsentscheides zu Gunsten eines Klägers. Die Massnahme soll einerseits weitere Klagen verhindern und andererseits dem Gesetz besser entsprechen, welches vorsieht, dass Bewohner und Bewohnerinnen in der Regel als Folge des Heimeintrittes nicht auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sein sollten. LZ_EL-Grenze steigt
September 2019 – Die Dienststelle Gesundheit, Soziales und Integration (DISG) hat neue Weisungen zur Rechnungslegung Pflegeheime erlassen. Diese müssen erstmals mit dem Rechnungsjahr 2020 umgesetzt werden.
Die Pflegeheime setzen damit auch die neuen Handbücher von Curaviva Schweiz zur Kosten- und Anlagerechnung um und die regional bereitgestellten Hilfsmittel erhalten ein fresh up.
Januar 2018 – Der MiGeL Streit endet mit einem Gerichtsentscheid. Die Probleme sind allerdings mit diesem Entscheid noch nicht gelöst. Allenfalls wird es zu Rückabwicklungen kommen.
Die Pflegeheime dürfen gemäss Gerichtsentscheid die MiGel Pauschale ab 01.01.2018 nicht mehr beim Versicherer einkassieren. Die MiGeL Produkte sind gemäss diesem Entscheid fortan integrierender Bestandteil der Pflege und Betreuungskosten. Mit dieser Feststellung werden die Restkosten Pflege KLV zu Lasten der Gemeinden steigen. Weil die Bewohnerbeteiligung und die Versicherungsbeiträge statisch festgelegt sind, fallen fortan Kostensteigerungen jeweils bis zur nächsten Revision der öffentlichen Hand zu.
Noch unklar ist derzeit, ob es rückwirkend Umverteilungen vom Versicherer zur öffentlichen Hand geben wird und ob solche über die Pflegeheime laufen oder ob es hierzu eine übergeordnete Verhandlungslösung geben wird.
November 2017 – Der Kanton Luzern veröffentlicht die neue Versorgungsplanung.
Der Kanton Luzern hat das Moratorium aufgelöst und die definitive Planung per 01.01.2018 in Kraft gesetzt. Er plant mit dem neuen Instrument die ambulante und die stationäre Entwicklung und gibt den Planungsregionen damit ein Instrument für ihre Angebotsplanung in die Hand. (Beispiel: Die Fläckematte ist in der Planungsregion Seetal mit 13 Gemeinden. Diese Region muss sich neu bei der Ausweitung von Angeboten gestützt auf die neue Planung absprechen.) Hier finden Sie die aktuelle Pflegeheimliste sowie die Versorgungsplanung 2018 – 2025.
Juli 2017 – Das DISG hat Weisungen zur Rechnungslegung erlassen.
Das DISG hat Weisungen zur Rechnungslegung erlassen. Diese Weisungen bringen den Leistungserbringern und den Revisionsstellen zwar Verpflichtungen, jedoch erhalten dadurch beide Seiten Anwendersicherheit. Damit wird das Vertrauen der Restfinanzierer letztlich gestärkt.
Februar 2017 – Der Regierungsrat LU hat das Betreuungs- und Pflegegesetz in Kraft gesetzt.
Der Regierungsrat hat das PFG 867 und die PFV 867a per 01.02.2017 in Kraft gesetzt.
November 2016 – Der Kantonsrat hat das Pflegefinanzierungsgesetz 867 vom 13.09.2010 verändert
Der Kantonsrat hat das Gesetz 867 am 07.11.2016 geändert und mit einer Referendumsfrist bis zum 11.01.2017 veröffentlicht. Die Regierung beabsichtigt dies bei unbenutztem Referendum per 01.02.2017 mit einem neuen Haupttitel «Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG)» in Kraft zu setzen.
Juli 2016 – Der Bundesrat lässt das Bundesgesetz evaluieren
Der Bundesrat hat den Auftrag zur Evaluation an die Arbeitsgemeinschaft Infras, Careum Forschung und Landolt Rechtsanwälte vergeben. Dieser Bericht soll im Herbst 2017 veröffentlicht werden. Er soll Auskunft darüber geben, wie die Pflegefinanzierung in der ganzen Schweiz umgesetzt ist und wie sich die finanziellen Beteiligungen der Krankenversicherer entwickelt haben. Erst danach wird der BR sich mit einer allfälligen Anpassung der Pflegebeiträge befassen und entscheiden ob allenfalls weitere Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe notwendig sind.
Juni 2016 – Revision des Pflegegesetzes LU
Nachdem die Revision 2016 nicht gelungen war, soll nun das Gesetz per 01.01.2017 revidiert und in Kraft gesetzt werden. Voraussichtlich wird dieses dann Betreuungs- und Pflegegesetz heissen. Die Regierung hat ihren Entwurf erarbeitet. Dieser soll nach den Sommerferien vom Kantonsrat beraten werden.
April 2016 – Evaluation Pflegefinanzierung LU
Die ArGr Evaluation Pflegefinanzierung hat im Auftrag der Regierung einen Bericht über die ersten Jahre seit Einführung verfasst. Dieser kommt zum Schluss, dass die Einführung grossmehrheitlich sehr gut gelungen ist und das die Kostenentwicklung den Erwartungen entspricht. Der Bericht zur Pflege- und Spitalfinanzierung geht auch der Frage der Belastung für die Gemeinden und für den Kanton nach und sieht auch da zurzeit keinen Handlungsbedarf.
November 2015 – Initiative für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung LU
Eine Initiative will die Kosten für die Restfinanzierung der Pflegekosten zu 50 Prozent dem Kanton übergeben. Zurzeit sind die Gemeinden dafür nach dem AKV Prinzip alleine zuständig und tragen entsprechend auch diese Kosten. – Der Souverän will dass das so bleibt und verwirft dieses Geschäft mit nahezu 75% Nein-Stimmen.
Sommer 2015 – National
Die Polit News zeigen die nationalen Themen auf. Selbstverständlich ist auch da das Thema „gerechte Pflegefinanzierung“ in aller Munde. Für Interessierte dürfte die Zusammenstellung der Umsetzung der Pflegefinanzierung Stand 2015 nach Kantonen einen schnellen Überblick über den Gartenzaun des Kantons Luzern vermitteln.
Sommer 2015 – Die Krankenversicherer lehnen teilweise die Bezahlung der MiGel Pauschale ab.
Das führt zu Problemen mit dem Rechnungslauf ab Juli 2015. Die Heime müssen bei einigen Versicherern diese Pauschale separat in Rechnung stellen und diese behalten sich vor, die so verrechneten Pauschalen dereinst wieder zurück zu fordern. Andere verweigern eine Rechnungsstellung ganz und weisen auf die verschiedenen Streitplätze hin, an welchen die Frage hoheitlich (gerichtlich) geklärt werden soll, ob die Kassen zahlen müssen oder nicht. Es gibt aber auch die unkomplizierten Krankenkassen, welche weiterzahlen, das heisst, die Heime können pro Pflegetag zwei Franken in Rechnung stellen.
Juni 2015 – Der Verband Luzernern Gemeinden lehnt die Initiative zur hälftigen Mitfinanzierung durch den Kanton ab.
Bekanntlich hat der Kantonsrat am 16. März 2015 mit 20 zu 82 Stimmen eine zweite Fristverlängerung für die eingereichte Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» abgelehnt. In einer Pressemitteilung vom 08.06.2015 spricht sich der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) gegen die Initiative aus, welche im Herbst 2015 zur Abstimmung gebracht werden soll.
Je nach Ausgang dieser Abstimmung wird der Regierungsrat als Antwort auf die Motion Arnold und Mitunterzeichner die Einleitung einer Revision des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) weiter bearbeiten und dem Kantonsrat im Verlauf des nächsten Jahres vorlegen. Sollte wieder erwarten die Initiative angenommen werden, würde der Kanton wohl nicht nur die Hälfte bezahlen, sondern sich auch eine schöne Portion Mitsprache einrichten. Dies wiederum widerspräche nicht nur dem NFA und seinen Absichten in monetärer Hinsicht, sondern würde auch die Autonomie der Gemeinden einschränken.
Mai 2015 – Forderungen für eine nationale Revision.
Die Pflegefinanzierung wird in den Kantonen zum Teil unbefriedigend umgesetzt. Im Rahmen einer von den eidgenössischen Räten angenommenen parlamentarischen Initiative verlangt Ständerätin Christine Egerszegi eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung. Im Bundesamt für Gesundheit laufen zudem die Vorbereitungen für die Evaluation der Pflegefinanzierung. Die in der Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung zusammengeschlossenen Verbände Association Spitex privée Suisse ASPS, CURAVIVA Schweiz, SBK/ASI, Senesuisse, Spitex Verband Schweiz, Alzheimervereinigung, Integration Handicap, Parkinson Schweiz, Seniorenrat SSR-CSA und Gesundheitsligen GELIKO haben ihre gemeinsamen Forderungen zur Parlamentarischen Initiative zusammengefasst.
Juli 2014 – Revision 2016: Wieso soll das Pflegegesetz 2011 im Kanton Luzern schon revidiert werden? Es läuft doch mit der Finanzierung für die Pflege im Kanton Luzern sehr gut? Wo drückt der Schuh? Im Rahmen des NFA haben die Gemeinden die volle Zuständigkeit für die Pflegefinanzierung (Restfinanzierung) erhalten und diese belastet die Gemeindekassen so sehr, dass sie Unterstützung vom Kanton wollen. Dieser wird eine solche aber kaum je geben können. Befürworter der Revision glauben, die Pflegeheime könnten künftige Fehlfinanzierungen, welche durch regulierte Preise zwangsläufig entstehen würden, selber tragen. Aus Sicht der Leistungserbringer würde jedoch damit das Problem, wenn überhaupt, höchstens für ein Jahr gelöst. Danach müssten diese Wege finden, die Kosten wieder einzukassieren. – Fakt ist: Selbst der Status quo ist bei allen Bemühungen nicht zu halten, weil die Zunahme an Pflegebedürftigen Personen und die knappen Personalressourcen eine andere Sprache sprechen.
April 2012 – Die Kalibrierung – wann kommt sie? Die Einstufungssysteme sollen harmonisiert werden. Dazu braucht es eine Gleichwertigkeit, das heisst die Systeme müssen kalibriert werden. Für den Kanton Luzern werden die Differenzen bei der Umsetzung zurzeit vom Bundesgericht beurteilt.
Juni 2012 – Die Konsolidierung der Taxen: Betriebliches Beispiel: Das im Juni erarbeitete Budget 2012 wurde an der Gemeindeversammlung vom November 2011 als Spezialfinanzierung in der Gruppe 4 des Gemeindebudgets vorgelegt. Mit den Taxen 2012 soll die Erwirtschaftung des geplanten Ertrages im Kerngeschäft erreicht werden. Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung (01.01.2011) verrechnen die Pflegeheime die Aufenthaltskosten mit einer Aufenthaltstaxe und die Pflegekosten mit 12-stufigen Pflegetaxen. Die Pflegeheime im Kanton Luzern können wählen, mit welchen Systemen sie einstufen. Die meisten Betriebe Haben sich für das Instrument BESA 4.0 mit dem Leistungskatalog 2010 entschieden. Sie haben dieses installiert und geschult. Schon bald zeigte sich im monatlichen Reporting, dass damit der erwartete Ertrag für die Pflegefinanzierung nicht realisiert werden konnte. Diese Erkenntnis wird in der Taxkalkulation 2012 konsolidiert.
Januar 2012 – Kalibrierung: In der Schweiz gibt es mehrere Instrumente für die Einstufung der Pflege. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass keine Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Darum bekam eine nationale Arbeitsgruppe den Auftrag, die Instrumente mit einer Kalibrierung aufeinander besser abzustimmen. Die Instrumente müssten folglich auf den 01.01.2012 korrigiert werden. Das heisst, die aufgrund der Leistungsbeurteilung erarbeiteten Pflegeminuten nach KLV müssten mit dem System RAI +9%, jene mit BESA 2005 mit -2% und jene mit BESA 4.0 LK 2010 mit -8.45% korrigiert werden. Die Korrektur würde den Versicherer und den Restfinanzierer entlasten. Die Entlastung müsste mit 9 Franken Aufschlag bei den Aufenthaltstaxen kompensiert werden. Die Kalibrierung wird in den Taxkalkulation 2012 dargestellt.
November 2011 – Verbindlichkeit: Mit Brief vom 08.11.2011 hat der Regierungsrat LU Guido Graf die Pflegeheime angewiesen, die Kalibrierung nicht vorzunehmen und weiterhin die Verordnung Nr. 867a zu befolgen. In Abwägung der nun nicht deckungsgleichen Führung (national – kantonal) erachten die Pflegeheime die kantonale Weisung als verbindlicher und darum hat die Konferenz LAK CURAVVIA am 15.11.2012 den Mitgliedern empfohlen, vorerst nur die Konsolidierung der Taxen für die Kalkulation 2012 zu realisieren und die Kalibrierung solange zurückzustellen, bis die Situation geklärt ist. Die Taxen sind auf dieser Basis berechnet worden.
Januar 2011 – Vereinbarung über die Restfinanzierung: Die Alters- und Pflegeheime haben als „Hauptanbieterin“ für die Pflege der Einwohnerinnen und Einwohner ihrer Standortgemeinde gemäss neuer Gesetzgebung für das Jahr 2011 erstmals eine Vereinbarung über die Restfinanzierung der Pflege abgeschlossen. Diese hat sich bewährt und wurde 2012 in den meisten Betrieben unverändert erneuert.
2011 – Die Neue Pflegefinanzierung
Das Bundesgesetz über die neue Pflegefinanzierung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Dieses regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die Krankenkassen, die Versicherten und die Gemeinden.
Der Kanton Luzern hat das Gesetz zur Umsetzung am 13.09.2010 mit Wirkung ab 01.01.2011 in Kraft gesetzt und die Verordnung dazu am 30.11.2010 verabschiedet.
Der Regierungsrat hat den Zusammenarbeitsvertrag 2011 der Parteien CURAVIVA Z-CH und Santésuisse am 17.12.2010 ratifiziert.
Der Regierungsrat hat am 30.11.2010 die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Akut- und Übergangspflege geregelt und CURAVIVA und Santésuisse haben sich noch kurz vor Weihnachten über die Höhe der dafür zu erhebenden Taxen geeinigt.