Das Jahr 2020 wurde von Neuerungen bei der Rechnungslegung und bei der Kosten-, Leistungsrechnung geprägt. Seither gab es zwar Nachjustierungen jedoch stand und steht bis auf weiteres die Konsolidierung des Erreichten im Vordergrund. Die aktuellen Hilfsformulare für Curaviva Zentralschweiz stehen zur Verfügung.
Wer seit Jahren mein Tool zur Anlagerechnung im Einsatz hat, das weiterhin möchte, dieses jedoch nicht mehr auf dem neuesten Stand ist, kann jederzeit ein Upgrade mit Datenübernahme bestellen. Ebenso kann, wer mein Tool zur Erstellung der Kosten- Leistungsrechnung (BAB) im Einsatz hat, dieses weiterhin nutzen oder ein Upgrade bestellen, sofern keine kantonale Anordnung etwas dagegen spricht. Näheres
Entscheidet sich ein Betrieb fortan die Kosten- Leistungsrechnung (BAB) aus dem Lizenzbereich von artiset einzusetzen, biete ich gerne Unterstützung für das korrekte Ausfüllen. Ich kenne dieses Tool sehr gut und unterstütze Sie gerne.
Neu → ab 18.01.2021 stehen diese Informationen über Hilfsmittel, auf der neuen Website, welche ich im Auftrag der Konferenz von Curaviva Zentralschweiz realisieren durfte, zur Verfügung. Die neue Website darf ab sofort auf den kantonalen Websites verlinkt werden.
Das Taxtool ist nach wie vor im Rahmen der Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Benchmark Zentralschweiz unentgeltlich erhältlich und ist bis auf Weiteres einsetzbar. Näheres
Für das Einrichten der Finanzbuchhaltung steht seit 2020 über Hilfsmittel ein Excel zur Erarbeitung der institutionellen Entscheidungen bereit. Es lohnt sich, diese Entscheidung intern gut abzustützen, die Software sowie die Hilfsbücher entsprechend anzupassen, um bei den Abschlussarbeiten alle Daten richtig gesteuert abrufen zu können.
Die Konferenz der kantonalen Curaviva Verbände der Zentralschweiz hat beschlossen, die Erstellung der Kosten-, Leistungsrechnung inhaltlich nach den Weisungen des Kantons Luzern zu empfehlen soweit keine näheren kantonalen Regeln etwas abweichendes festhalten. Mit Wirkung Abschluss 2021 gibt es eine präzisierte LU-Weisung >Hilfsmittel.
Ein zentrales Element stellt der Einsatz vom Formular 3 dar. Dieses ermittelt den Schlüssel für die Bestimmung der Pflegekosten. Das Formular 3 ist als „LU-Time“ im BAB von Artiset integriert. Ebenso integriert ist das Formular 10 als Meldeformular für den Benchmark Zentralschweiz sowie ein Leistungsnachweis als Beilage zu einem allfälligen Prüfbericht eines autorisierten Revisors >Hilfsmittel.
Der jeweils aktuellste BAB ist bei ARTISET hier im Rahmen einer Lizenz erhältlich. Damit dieser die Regeln der Zentralschweiz abbilden kann, muss dieser richtig eingerichtet und bedient werden. Darum stelle ich via www.curaviva-zch.ch ein Manual zur Verfügung, welches durch die wichtigsten Punkte führt. Ebenso eine Checkliste > Hilfsmittel, welche unabhängig der eingesetzten Systeme durch die entscheidenden Fragen leitet und auch als Gesprächsfaden für die Eröffnung einer Revision der KORE dienen kann.