Auf die Frage, wie würden Sie vorgehen, um die Kosten zu evaluieren? Wenn Sie mich so fragen, würde ich das eine oder andere bedenken, bevor ich loslegen würde. Kosten sollten grundsätzlich einen Träger haben. Hat schon jemand in ihrem Standortkanton zugesagt, diese zu übernehmen? Wenn nicht und Sie buchen diese bereits konsequent auf einen extra Kostenträger, dann kann es sein, dass diese letztlich per Jahresabschluss ins Leere laufen. Ist jedoch dereinst ein Zahler bekannt, aber noch keine Zahlung eingegangen, kann per Jahresabschluss eine transitorische Buchung den Träger «Corona» ausgleichen. Fehlt allerdings eine solche Zusage, dann sollten die Kosten unbedingt in der ordentlichen KORE ersichtlich sein und zeigen, dass das ein besonderes Jahr war. Das heisst, die CORONA Buchungen müssten wieder den ordentlichen Kostenstellen zurückgegeben werden. Kann dies ihre Software- Lösung mit wenig Aufwand?
Es gibt sicher mehrere Möglichkeiten, wie dieses Problem gelöst werden kann. Je nach Einschätzung, ob Sie denken, dass «CORONA» das Jahresergebnis wirklich wesentlich beeinflussen wird und ob tatsächlich jemand die Kosten übernimmt, drängt sich die eine oder andere Lösung auf. Falls besondere Kosten anfallen, ist es sicher gut, wenn Sie diese detailliert kennen und sammeln, um allenfalls ohne Zeitverlust geltend machen zu können, wenn Sie denn dürfen und wissen an welche Stelle.
Aus diesem Grund stelle ich ein Exceltool bereit, in welchem Betriebe, die keine Lösung haben oder als Alternative zu anderen Lösungen vorerst die CORONA Kosten lediglich als Information listen und codieren möchten. Das heisst alle Geschäftsfälle werden wie gewohnt verbucht und zusätzlich, falls sie ausschliesslich CORONA bedingt sind, im Excel-Tool erfasst. Mit diesem Tool kann jederzeit ein Antrag zur Übernahme der Kosten belegt werden. Zugleich generiert das Tool einen Buchungsbeleg, mit welchem Sie dann mit wenigen Handgriffen die Salden der Be- und Entlastungen der entsprechenden Kostenstellen direkt im BAB beim Abschluss auf einer Zeile einsetzen können. Diese Methode kommt aus der bisherigen Praxis im Umgang mit Kostenminderungen. Im neuen BAB gibt es beim Aufwand und beim Ertrag je eine Zeile für interne Umbuchungen in der Kostenrechnung. Mein Rat, prüfe Sie, wie Sie ausgegliederte Buchungen mit ihrer Software-Lösung wieder zurückführen können, falls sich bis zum Abschluss kein Zahler findet. Vielleicht kann ich auch per Telefon behilflich sein, die für Sie beste Lösung abzustecken. 079 645 70 38