SOMED und KORE Leistungsangaben sollten unbedingt korrekt sein.
SOMED (Leitfaden als Unterstützung zum Ausfüllen)
Nichts Neues, aber immer wieder fehlerhaft: Das Ziel muss sein, dass als physisch belegte Pflege-Tage in den Stufen 1-12 nur jene Tage zählen, für die eine Pflegefinanzierung eingefordert werden konnte. Das heisst, es gilt folgendes zu Beachten:
Reservationen vor dem Ersteintritt:
Diese zählen weder als Aufenthalts- noch als Pflegetage. ( Darum braucht es dazu auch einen anderen Rechnungsbaustein, nämlich „Reservation“)
Bei einem Spitalaufenthalt, das Zimmer bleibt reserviert, eine Rückkehr wird erwartet:
Ein- und Austrittstag bei einem Spitalaufenthalt zählt als Aufenthaltstag, wie auch als Pflegetag. Die Tage im Spital zählen weder als Aufenthalts- noch als Pflegetag. Es sind Reservationstage.
Abwesenheiten (Übernachten bei Angehörigen, Kurzferien, etc.):
Solche Abwesenheiten, das heisst, wenn keine andere Institution Pflege nach KLV übernimmt, zählen als Aufenthalts- und als Pflegetage. Die Finanzierung läuft mit den ordentlichen Taxen. Einzelne Institutionen geben eine kleine Reduktion auf die Aufenthaltstaxe für nicht eingenommene Mahlzeiten. Solche Reduktionen lösen jedoch kein Aussetzen von zählenden Tagen aus.
Austritt, Todesfall:
Der Austritts- beziehungsweise der Todestag ist der letzte zählende Tag als Aufenthalts-, wie auch als Pflegetag. Nachschüsse werden mit dem Rechnungsbaustein Reservationstage verrechnet. In der Regel nicht mehr als fünf Einheiten. Nachschüsse nach dem Austritts- oder Todestag zählen weder als Aufenthalts-, noch als Pflegetage; es sind Reservationstage.
Information
Mit diesen Regeln ist die EL einverstanden. Sie brauchen bei einem Spitalaufenthalt keine Meldung, weil die Ersatztaxe (Reservation) mit der Formel „Aufenthaltstag plus die 21.60“ gebildet wird. Mit diesen Regeln sind die Aufenthaltstage in den Stufen 1 – 12 identisch mit den Pflegetagen 1 – 12. Und genau diese Tage sind als Leistungen an die SOMED zu melden und sind als Trägertage in der KORE einzusetzen, ansonsten stimmt auch die Prüfung im Formular 10 nicht. Es kann nur ein Unterschied zwischen Aufenthaltstagen und Pflegetagen geben, wenn eine Institution Bewohner mit der Stufe 0 beherbergt.