Wieso soll das Pflegegesetz 2011 im Kanton Luzern schon revidiert werden? Es läuft doch mit der Finanzierung für die Pflege im Kanton Luzern sehr gut? Wo drückt der Schuh? Im Rahmen des NFA haben die Gemeinden die volle Zuständigkeit für die Pflegefinanzierung (Restfinanzierung) erhalten und diese belastet die Gemeindekassen so sehr, dass sie Unterstützung vom Kanton wollen. Dieser wird eine solche aber kaum je geben können. Befürworter der Revision glauben, die Pflegeheime könnten künftige Fehlfinanzierungen, welche durch regulierte Preise zwangsläufig entstehen würden, selber tragen. Aus Sicht der Leistungserbringer würde jedoch damit das Problem, wenn überhaupt, höchstens für ein Jahr gelöst. Danach müssten diese Wege finden, die Kosten wieder einzukassieren. – Fakt ist: Selbst der Status quo ist bei allen Bemühungen nicht zu halten, weil die Zunahme an Pflegebedürftigen Personen und die knappen Personalressourcen eine andere Sprache sprechen.
VN_01 Workshop_Arbeitspapier_nh_Abstraktum