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Autor: Noldi Hess (Seite 9 von 26)

Dezember 2019

Betriebswirtschaft befasst sich mit unternehmensinternen Prozessen, während sich Volkswirtschaft den gesamtwirtschaftlichen widmet. Die Politik optimiert dem volkswirtschaftlichen Nutzen verpflichtet die Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Menschen versuchen täglich mit ihren Talenten, ihrem Wissen, Können und Wollen, den Eigeninteressen und jenen ihrer Professionen folgend etwas zu bewegen. Diese Bewegungen stehen zunehmend im Fokus der Sorgen um Nachhaltigkeit und Klima.

Frohe Weihnachtszeit: Die drei Felder Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Politik wollen insbesondere vor und nach dem Jahreswechsel ihr erfolgreiches Wirken sichtbar machen. Die betriebswirtschaftlich Tätigen konzentrieren sich im Dezember auf Abschlüsse, Auswertungen, Vergleiche und Eröffnungsarbeiten, um sich für die Anforderungen des neuen Jahreskreises strategisch, operativ und stehts optimal kommunizierend zu positionieren. Sie schaffen mit ihren betrieblichen Erfolgen Arbeitsplatz-, Versorgungs- und Sozialsicherheit. Sie stiften Sinn. Die Volkswirtschaftler drängen mit Analysen und Prognosen an die Öffentlichkeit. Sie vermitteln aus ihrem Wirken Planungssicherheit und Zuversicht für die kommenden Jahre. Die Politiker präsentieren ihre Skills, um bei der Bildung neuer Kommissionen und Arbeitsgruppen mitwirken zu können. Sie nutzen die Dezembersession, um ihre politischen Haltungen und Beurteilungen bezüglich der aktuellen gesellschaftlichen Probleme in ihre Statements zu verpacken und signalisieren pragmatische Lösungsansätze. Augenzwinkernd dürfen wir feststellen: Diese drei Disziplinen tragen einen unverzichtbaren, beachtlichen Teil zu einer gelingenden Zivilgesellschaft bei. Sie werden diesen wohlzugedachten Status ohne zusätzliches Engagement für Nachhaltigkeit und Klima nicht halten können.

Bei Jahreswechsel sollten wir entrümpeln, entsorgen, archivieren[1], priorisieren und entscheiden. Nicht jede bisher geführte Statistik muss zwingend auch im neuen Jahr geführt werden. Ausloten von unnötigen Tätigkeiten, Listen, Auswertungen, etc. bringt Ressourcen für neue Anforderungen. Entsorgungen erhalten wohl künftig ein neues Preisschild. Darum sollte nur das Nötigste gelagert werden. Inventare für Verbrauchsgüter dienen zwar der korrekten Abgrenzung in der Kostenrechnung, sollten jedoch Auskunft über den Verwendungszweck und die Umweltbelastung der Güter enthalten, um Erkenntnisse für zukunftsweisende Entscheide zu liefern.

Leistungserbringer mit eigenen Apotheken sind ab Neujahr, falls sie Medikamente ein- und verkaufen gut beraten, dem Art. 56 KVG sowie dem Art. 76b KVV Beachtung zu schenken. Es geht vor allem um die Pflichten Transparenz, Verantwortlichkeit und Weitergabe von Vorteilen aus dem Medikamentengeschäft. Curaviva Schweiz hat dazu ein Faktenblatt[2] erstellt.

Der nationalen Demenzstrategie folgten die kantonalen Demenzstrategien und nun sind aktuell die Kommunen daran, ihre danach zu konkretisieren. Das könnte für die einen oder anderen Leistungserbringer die Überarbeitung seiner diesbezüglichen, betrieblichen Demenzkonzepte erforderlich machen. Curaviva Schweiz stellt für ein integrales, wie auch ein gruppenorientiertes Angebot je eine Konzeptvorlage[3] in Word zur Verfügung.  

Die Konferenz Curaviva Zentralschweiz hat ihren Willen zur interkantonalen Zusammenarbeit, welche sie seit 2003 erfolgreich pflegt, für die kommenden Jahre bekräftigt. Sie wird bis zum Frühjahr 2020 über eine eigene Website «curaviva-zch.ch» verfügen und damit unter anderem ihre Organisation und ihre Aufgaben darstellen, alle bisherigen Akten archivieren, gemeinsame Vernehmlassungen veröffentlichen sowie den Benchmark Zentralschweiz und entsprechende Hilfsmittel bereitstellen können. Die Konferenz Curaviva Zentralschweiz wird bis zur ersten Sitzung im neuen Jahr, die bisherige interkantonale Vereinbarung vom März 2006 überarbeiten und auf den aktuellen Stand bringen. Der im Turnus wechselnde Vorsitz geht 2020 an die Obwaldner. Näheres werden wir in einem nächsten Newsletter berichten.

Die Konferenz Curaviva Zentralschweiz hat den Auftrag für die Erstellung des Benchmark 2019 unverändert im fortführenden Sinne erteilt. Das heisst die Meldung erfolgt wie gewohnt und mit dem Formular 10.

Wo lässt sich das öffentlich zugängliche SOMED Profil finden? Das BAG betreibt eine Website[4], über welche das Profile eines jeden Langzeitpflege-Leistungserbringers abgefragt werden kann. Das BFS veröffentlicht die aktuellen Daten[5]der Sozialmedizinischen Statistik als Gesamtwerk ohne betriebliche Erkennung.

Persönlich – Nehmen Sie das «Beste» mit ins Neue Jahr, archivieren Sie alles was Ihnen in Zukunft noch etwas nützt, entsorgen Sie alles, was Sie nicht mehr brauchen.  


[1] Curaviva Schweiz: Archivierung 2020

[2] Curaviva Schweiz: Faktenblatt Medikamentengeschäft

[3] Curaviva Schweiz: Demenz integral | Demenz Gruppen

[4] Bundesamt für Gesundheit (BAG): Abfrage Profile der Pflegeheime

[5] Bundesamt für Statistik: Aktuellste Gesamtauswertung

Oktober 2019

Die Weisungen für die Rechnungslegung 2020 bringen den Pflegebetrieben Umsetzungssicherheit, der Entscheid CHF 23.00 Eigenbeitrag der Bewohner an die Pflegefinanzierung sorgt für Klarheit und die bestehende Verordnung 867a ermöglicht Handlungssicherheit für die Pflegebedarfserfassung bis Ende 2021.   

Die DSG hat die Weisungen zur Rechnungslegung 2020 freigegeben. Jede Institution braucht nun eine Lizenz von Curaviva Schweiz, um den Zugang zu den Handbüchern und zu den national zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln zu erhalten. Curaviva Luzern empfiehlt gemeinsam mit der Konferenz Zentralschweiz mittels der beiden an den Workshops vorgestellten «Entscheidungstafeln» die betrieblichen Erfordernisse zu bestimmen, um danach die Kontenpläne, die Kostenstellen und Träger sowie die Nebenbücher Lohn und Anlagerechnung für das Rechnungsjahr 2020 entsprechend einzurichten.- Im ersten Quartal 2020 wird der Neue BAB mit den Spezifikationen des Kantons Luzern bei Curaviva Schweiz im Rahmen der Lizenz zum Download freigegeben und weitere, überarbeitete Hilfsformulare für Umlage- und Verteilschlüssel werden über die Website Curaviva Luzern verfügbar sein.

Die LU-Regierung hat den Eigenbeitrag für Bewohner auf CHF 23.00 festgelegt. Das Tax-Tool 2020 berücksichtigt die Revision der KLV 7 für die dreiteilige Pflegefinanzierung, die Berechnung mit den Durchschnittsminuten analog des neuen BAB sowie die neue Kommunikation mit dem Stundenkostensatz. Die Versicherer bezahlen ab 2020 pro CHF 9.00, 60 Rappen höhere Beiträge.

Erfassung und Ablieferung der nationalen Qualitätsindikatoren werden 2020 unumgänglich. Die Pflegebetriebe müssen über vier Messthemen Bewegungseinschränkung, Mangelernährung, Polymedikation und Schmerzen mittels sechs Indikatoren Statistik führen. Umstritten war die Einschränkung, dass diese Aufgabe nur den Bedarfserfassungsinstrumenten BESA und RAI zugedacht wurde. Nun hat das Bundesamt für Statistik mitgeteilt, dass die Datenlieferanten das System frei wählen können, vorausgesetzt, dieses erfüllt die Anforderungen von der Erfassung, Aufbereitung bis zur Lieferung der zu erhebenden Daten. Damit öffnet sich das Feld für die Anbieter von Pflegedokumentationssystemen. Diese werden sich fundiert beeilen, den Pflegebetrieben bei dieser neuen Pflichterfüllung professionell und instrumentell zu helfen. Wir empfehlen den Betrieben bei ihrem E-Pflegedokumentationsanbieter nachzufragen, um die Entscheidung für die instrumentelle Erhebung und Lieferung fundiert treffen zu können. Weil der Bund noch keine geeignete Plattform zur Verfügung hat, wird das BFS über eine geschützte Website die Daten sammeln, welche per ZIP-File von den Betrieben übermittelt werden, diese anonymisieren und dem BAG zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

BESA wirbt für einen neuen Leistungskatalog 2020. Dieser darf im Kanton Luzern noch nicht eingesetzt werden, weil die Verordnung 867a noch in Kraft ist. Dies ist rechtlich kein Problem, weil die revidierte KLV Verordnung eine Übergangsfrist bis Ende 2021 einräumt. Danach wird sich zeigen, ob eine Angleichung der Instrumente die bisherige Kalibrierung aufhebt, bestätigt oder neue justiert.

Interessant zu wissen – die Pflegeheime in der Schweiz haben für das Jahr 2017 einen Umsatz von 10.1 Milliarden generiert. Mit 10% der gesamtschweizerisch realisierten Pflegetage (3.3 Mio.) in der Zentralschweiz weist der Benchmark Zentralschweiz 2018 einen Umsatz von 0.95 Milliarden aus. Der Anteil des Kantons Luzern an diesen 10% beträgt (51.7% zu 48.3%) gut die Hälfte. Interessant ist, dass sich die Kalibrierung oder Nicht-Kalibrierung beim CMI ablesen lässt. Der Pflegebedarf 2018 beträgt nämlich pro Platz in der Zentralschweiz 95 Minuten, während dieser im Kanton Luzern (plus 8.42%) bei 103 Minuten liegt.

Die Kalibrierung wirkt sich bei der Verteilung der Aufenthalts- und Pflegekosten als Gesamtsumme zwar aus, jedoch beim Kostensatz pro Stunden nicht, weil sie eine Mengenverschiebung (Minuten-Zähler) und nicht eine Kostensatzkorrektur zur Folge hat. Der Kostensatz ergibt sich aus der Zusammensetzung der Teams, der Overhead- und Umlagekosten.  

Die (Produktions-) Kosten weichen unmerklich ab. Der Benchmark 2018 zeigt für die Zentralschweiz einen Kostensatz pro Pflegestunde von CHF 75.60 und für den Kanton Luzern von CHF 73.80. Der Kostensatz pro Aufenthaltstag in der Zentralschweiz steht bei CHF 168.60 und jener vom Kanton Luzern bei CHF 168.11.    

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