Juli 2016 – Der Bundesrat lässt das Bundesgesetz evaluieren

Der Bundesrat hat den Auftrag zur Evaluation an die Arbeitsgemeinschaft Infras, Careum Forschung und Landolt Rechtsanwälte vergeben. Dieser Bericht soll im Herbst 2017 veröffentlicht werden. Er soll Auskunft darüber geben, wie die Pflegefinanzierung in der ganzen Schweiz umgesetzt ist und wie sich die finanziellen Beteiligungen der Krankenversicherer entwickelt haben. Erst danach wird der BR sich mit einer allfälligen Anpassung der Pflegebeiträge befassen und entscheiden ob allenfalls weitere Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe notwendig sind.