Die Branche steht nahezu im Wochentakt in der öffentlichen Aufmerksamkeit. Stimmt das oder führen lediglich partikulare Mitteilungsbedürfnisse zu gehäuften Zeitungsmeldungen? Zwei Beispiele.
«Tarife in Pflegeheimen sind häufig zu hoch» Eigentlich will die Stadt Luzern lediglich künftig Dienstleistungen für Kontrollen von Kosten- Leistungsrechnungen anbieten, doch der Zeitungsbericht setzt den Fokus mit «Tarife in Pflegeheimen sind häufig zu hoch». Die Kosten- Leistungsrechnungen wie auch die Taxerhebungen zeigen seit der Einführung der Pflegefinanzierung einen seriösen Verlauf der Kosten und der Taxen, was mit dem laufend nachgeführten kantonalen Evaluationsbericht bestätigt wird. Die Zuständigkeit für die Restfinanzierung liegt bei den Gemeinden. Die meisten Betriebe haben seit bald zehn Jahren mit ihren Standortgemeinden die Vereinbarungen für die Restfinanzierung problemlos realisiert. Auch wenn die Restfinanzierung nicht gerade eine beliebte Ausgabe der Gemeinden darstellt, gestaltet sich diese Zusammenarbeit unspektakulär. Wirklich interessant bezüglich gewähltem Zeitungstitel ist, dass die Pflegefinanzierung explizit einer transparenten, zielorientierten Dynamik folgt. So ist das Kerngeschäft Pflege per kantonaler Weisung ausschliesslich mit den spezifischen Erträgen zu einem ausgeglichenen, betrieblichen Ergebnis über die Jahre verpflichtet. Die aktuelle Taxerhebung zeigt für die Pflegefinanzierung einen durchschnittlich hinterlegten Vollkosten-Deckungssatz von CHF 74.20 pro Leistungsstunde für die Pflege rund um die Uhr. Damit steht einem Betrieb ein Mischsatz von 35 Franken Bruttolohn für die Rekrutierung der Pflegeteams mit unterschiedlichen Qualifikationen zur Verfügung. Die Pflegetaxen sind aus abgeschlossenen Kostenrechnungen mit verkauften Leistungsstunden kalkuliert. Pflegeleistungen werden mit einem anerkannten System, welchem ein normierter Leistungskatalog hinterlegt ist, erhoben.
«Der Kanton Luzern zahlt zu wenig an die Heimaufenthalte» Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Die aktuell auf 141 Franken begrenzte Aufenthaltstaxe für die Berechnung der Ergänzungsleistung, wird mit einer kantonalen Formel jährlich neu berechnet. Die Gemeinden erhalten die Kosten für Ergänzungsleistungen im Verhältnis ihrer Einwohner in Rechnung gestellt. Sie haben bei einer Anpassung der Formel ein Mitspracherecht. Gemäss LZ machte der Regierungsrat zu den Folgen des Urteils noch keine Aussagen. Zitat: «Er analysiere die Auswirkungen mit den Gemeinden und mit der Ausgleichskasse gemeinsam und lege danach das weitere Vorgehen fest». Die Häfliger Haag Häfliger AG, Rechtsanwälte & Notare schreibt «Der Kanton spare mit seiner Praxis jährlich 25 Millionen». Diese Hochrechnung geht von einer ungedeckten Differenz von rund 25 Franken für 3000 EL-Bezüger aus. Die gleiche Hochrechnung ergäbe mit der Differenz von 14 Franken zwischen der EL-Taxe und der Durchschnittstaxe im Einzelzimmer[1] die Summe von 15 Millionen. Das Gerichtsurteil sieht allerdings den Preis für ein Doppelzimmer[2] als faire Bezugsgrösse. Damit käme auch diese Differenz ab Handen. Solche Rechenbeispiele verwirren und vermögen das Problem nicht auf den Punkt zu bringen. EL-Bezügern verbleibt zunehmend aufgrund unterschiedlicher Taxen und Zuschläge, ein ansehnlicher Betrag ausserhalb der EL-Finanzierung.
Unbestritten ist, die heutige Regelung führt zu
individuellen Problemen und steht im Widerspruch zum Bundesgesetz. Folgende
Fragen bedürfen einer Klärung: Welchen Spielraum überlässt das nationale Gesetz
der kantonalen Ebene, welche kollektiven und individuellen Ziele sollen mit der
Festlegung der anrechenbaren Taxen erreicht werden, ist eine kantonale
Begrenzung dazu geeignet oder müssten unterschiedliche Taxen aufgrund ihrer Kostenregionen
und Betriebsstrukturen zu dynamischen Taxbegrenzungen führen?
[1] Taxerhebung 2020 Curaviva Luzern (Ø Aufenthaltstaxe CHF 155)
[2] Taxerhebung 2020 Curaviva Luzern (Ø Reduktion für Zweibettzimmer CHF 15)