Erneut durften viele Akteure im Gesundheitswesen kreativ sein. Nicht immer nur zum Guten. Und denn noch, wir sind in der Schweiz sehr gut unterwegs. Die Versorgung ist auf einem top Level und die Kosten können wir uns trotz allem irgendwie leisten.
Zugegeben, einige Baustellen wären nicht nötig. So zum Beispiel bei der Finanzierung von Mittel und Gegenständen, kurz MiGeL, hätte die seit Jahren bewährte Lösung mit der Pauchale von CHF 2 pro Pflegetag weitergeführt werden können – bei gutem Willen. Nun hat aber das Bundesgericht einer Klage eines Versicherers Recht gegeben. Recht im Sinne von, eine extra Pauschale sei nicht rechtens, die Versicherer hätten mit ihren Pflegebeiträgen ihre Pflicht erfüllt. Das Gericht hat beurteilt, dass diese Kosten vom Restfinanzierer übernommen werden müssen. Darum werden nun Verhandlungen nötig sein, welche einerseits die Rückabwicklung regeln und anderseits den Weg für die künftige Finanzierung evaluieren.
Ein weiteres unvernünftiges Kapitel zeigt sich bei den Pauschalen für Medikamente pro Pflegetag. Auch hier soll eine bewährte Praxis aufgegeben werden, weil neue statistische Pflichten mehr Details verlangen. Die Umstellung auf Einzelverrechnung bringt für die Pflegheime einen erheblichen Mehraufwand, ohne dass dabei ein Patientennutzen ersichtlich wird. Daten sind „Das Neue Gold“.