2012-Taxkalkulation_nh_Vers_10.3
Mit den Taxen 2012 soll die Erwirtschaftung des geplanten Ertrages im Kerngeschäft erreicht werden. Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung (01.01.2011) verrechnen die Pflegeheime die Aufenthaltskosten mit einer Aufenthaltstaxe und die Pflegekosten mit 12-stufigen Pflegetaxen. Die Pflegeheime im Kanton Luzern konnten wählen, mit welchem System sie einstufen. Schon bald zeigte sich in den monatlichen Reportings, dass die Institutionen mit den neuen Systemen keine Punktlandung bezüglich dem erwarteten Ertrag für die Pflegefinanzierung erreichen werden. Dies liegt darin, dass die Kalkulationen normiert den alten BESA Punkt mit 3.06 Minuten umrechnen mussten und dass noch keine Institution Erfahrung mit den neuen 12 Stufen zur Verfügung hatte. Diese Erkenntnis wird nun mit den aktuellen Bewohnerdaten in der Taxkalkulation 2012 konsolidiert. (im Tool Taxkalkulation: Ergebnis I nur konsolidiert)
Kalibrierung
In der Schweiz gibt es mehrere Instrumente für die Einstufung der Pflege. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Einstufung keine Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Darum bekam eine nationale Arbeitsgruppe den Auftrag, die Instrumente mit einer Kalibrierung aufeinander besser abzustimmen. Die Instrumente müssten folglich auf den 01.01.2012 korrigiert werden. Das heisst, die aufgrund der Leistungsbeurteilung erarbeiteten Pflegeminuten nach KLV müssten mit dem System RAI + 9%, jene mit BESA 2005 mit – 2% und jene mit BESA 4.0 LK 2010 mit – 8.45% korrigiert werden. Beispiel BESA LK 2010: Die Korrektur würde den Versicherer und den Restfinanzierer entlasten. Die Entlastung müsste mit zirka FR. 9. — Aufschlag bei den Aufenthaltstaxen kompensiert werden. Die Kalibrierung wird in der Taxkalkulation 2012 dargestellt. (im Tool Taxkalkulation: Ergebnis II konsolidiert und kalibriert)
Verbindlichkeit im Kanton Luzern
Mit Brief vom 08.11.2011 hat der Regierungsrat LU Guido Graf die Pflegeheime angewiesen, die Kalibrierung nicht vorzunehmen und weiterhin die Verordnung Nr. 867a zu befolgen. In Abwägung der nun nicht deckungsgleichen Führung (national – kantonal) erachten die Pflegeheime die kantonale Weisung als verbindlicher und darum hat die Konferenz LAK CURAVVIA am 15.11.2012 den Mitgliedern empfohlen, vorerst nur die Konsolidierung der Taxen für die Kalkulation 2012 zu realisieren und die Kalibrierung solange zurückzustellen, bis die Situation geklärt ist.