Der Kantonsrat des Kantons Luzern hat an seiner Session vom 13.09.2010 das Gesetz zur Umsetzung der Pflegefinanzierung mit 71 zu 16 Stimmen angenommen.Das nationale Gesetz regelt die Neue Pflegefinanzierung ab 01.01.2010 und beauftragt die Kantone, dieses mit kantonalen Gesetzen zu vollziehen. Insbesondere geht es auf der kantonalen Ebene um die Restfinanzierung der Pflege. Der Kanton Luzern erklärt mit dem Entscheid des Kantonsrates nun die jeweilige Gemeinde, bei der der Bewohner oder und die Bewohnerinnen vor dem Einzug in ein Pflegeheim zuletzt die Schriften hatte, für die Restfinanzierung zuständig.
Die Pflegeheime werden ab 01.01.2010 die Vollkostentaxen einführen. Weil die Gemeinden neu mit der Restfinanzierung der Pflege einen grossen Anteil der Finanzierung der Pflegebedürftigen übernehmen, müssen diese ihren Aufenthalt künftig nachhaltig, gemessen an den vollen Kosten, selbst finanzieren. Wer das nicht kann, erhält Ergänzungsleistung oder allenfalls wirtschaftliche Sozialhilfe.
Mit dem Umstieg zur Vollkostentaxe und zur Neuen Pflegefinanzierung, wird gleichzeitig das Verrechnungssystem national auf zwölf Stufen ausgebaut. Die zwölf abgestuften Beiträge der Krankenversicherer an die Pflege, sind ab Inkrafttreten der Neuen Pflegefinanzierung in der ganzen Schweiz gleich.
Der Kanton wird nun die Verordnungen zum verabschiedeten Gesetz innert den nächsten Wochen noch bereinigen, in eine kurze, letzte Vernehmlassung geben und damit die Grundlagen für die Einführung der Neuerungen abschliessend schaffen.
Die Pflegeheime sind gefordert, diese Umstellung administrativ zu vollziehen. Das heisst, sie müssen eine vollkommen neue Taxordnung erstellen, diese mit einer Vereinbarung über die Restfinanzierung durch ihre Gemeinde verbindlich erklären lassen, die neuen Einstufungen in die Pflegebedarfsstufe erarbeiten und das dreiteilige, neue Verrechnungssystem aufbauen.
Künftig werden die Bewohnerinnen und Bewohner die Rechnung für die Pension und Betreuung (Aufenthalt) zuzüglich des Eigenbeitrages von maximal Fr. 21.60 pro Pflegetag erhalten. Den Versicherern wird die Rechnung für den stufengerechten Beitrag zuzüglich eins Grundbeitrages an pflegerische Verbrauchsmaterialien zugestellt und die Herkunftsgemeinde des Pflegebedürftigen erhält die Rechnung für die Restfinanzierung der Pflege.
Bericht Noldi Hess